Glaukom-Diagnostik: Sehnervenkopfanalyse HRT / OCT

Hoher Augendruck und andere Faktoren schädigen den Sehnerv und „höhlen“ ihn aus. Deshalb nennen die Augenärzte diesen Befund „Excavation“. Wegen der Tages- und Nachtschwankung des Augendrucks können vermutlich mehr als die Hälfte aller gefährlichen Augendruckwerte nicht erfasst werden. Darum ist Früherkennung mittels Inspektion des Sehnerven so wichtig! Zur weiteren genauen Abklärung dient die exakte Vermessung des Sehnerven. Bevor Gesichtsfeldausfälle entstehen!

Die exakte Vermessung des Sehnerven ist das entscheidende Kriterium in der Diagnostik und Therapie des Glaukoms.

Die Messgeräte der Fa. Heidelberg Engineering bieten weltweit anerkannt höchsten Standard. Wir setzen das HRT III seit 2004 bei unseren Glaukompatienten ein, seit 2011 auch das SpectralisSD-OCT zur Nervenfaser-Schichtdicken-Messung.

Beide Verfahren vergleichen bei der Erstuntersuchung die Sehnerven Ihrer Augen mit denen einer wissenschaftlichen Datenbank. Bei Folgeuntersuchungen erkennt die Software auch kleinste Veränderungen im Mikrometer-Bereich.

Heidelberg Retina Tomograph HRT III und Spectralis-OCT liefern einander ergänzende Informationen zur Analyse Ihres Sehnerven. Beide Methoden eignen sich zur Diagnose bei Verdachtsfällen und zur Verlaufsbeurteilung glaukombedingter Schäden am Sehnerven.


1. HRT Heidelberg Retina Tomograph HRT III:
Konfokales Scanning-Laser-Ophthalmoskop
zur präzisen „dreidimensionalen“ Vermessung des Nervenfaserrandsaum-Volumens.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heidelberg_Retina_Tomograph


2. Spectralis-OCT (Optische Cohärenz-Tomographie)
Präzise Messung der Nervenfaserschichtdicke um den Sehnervenkopf.
Schnelles und sicheres Erkennen kleinster sektorförmiger Nervenfaserbündel-Verluste.

Spectralis-RNFL_Focal Wedge Defect_OS

Bei sehr enger Pupille und vor allem bei Linsentrübung wird die Untersuchung mit Pupillenerweiterung durchgeführt. Die Untersuchung ist schmerzfrei und für das Auge unschädlich. Das Auge wird bei der Messung nicht berührt.

Die Untersuchung wird mit einem ermäßigten Satz analog der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Der Rechnungsbetrag beträgt: HRT: 89,00 €  OCT: 82,76 €

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